Geschäftsbericht 2020

9 Informationspolitik

Nach Art. 32 der Statuten der Conzzeta AG ist Publikationsorgan der Gesellschaft das Schweizerische Handelsamtsblatt. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die im Zeitpunkt der Mitteilung eingetragenen Aktionäre oder Nutzniesser durch gewöhnlichen Brief an die im Aktienbuch eingetragene Zustelladresse.

Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Zwischenbericht per 30. Juni und orientiert jeweils im Februar, April und Oktober über den konsolidierten Umsatz der Gruppe und der Segmente sowie den Auftragseingang im Segment Sheet Metal Processing zum vorangegangenen Quartalsende. Interessierte Personen können sich auf der Website der Conzzeta AG über die Medienmitteilungen der Gesellschaft informieren (Pull-Service: www.conzzeta.com/Media-Center/News) oder auf einen E-Mail-Verteiler eintragen (Push-Service: www.conzzeta.com/Media-Center). Für die Medien und die Finanzanalysten findet im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts eine Medien- und Analystenkonferenz statt. Der Zwischenbericht per 30. Juni wird am Tag seiner Bekanntgabe an einer Telefonkonferenz für Analysten erläutert. Die Konzernrechnung nach den Swiss GAAP FER vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Diese und weitere Informationen über die Gesellschaft, Termine und Kontakte sind auf der Website www.conzzeta.com (die Kontaktdaten und die Agenda auf der Startseite) zu finden.

1. Vergütung Governance 8. Revisionsstelle

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die beste Benutzererfahrung auf unserer Website sicherzustellen.Erfahren Sie mehr