Geschäftsbericht 2019

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über die Vergütungsprogramme sowie das Verfahren zur Festsetzung der Vergütungen bei Conzzeta. Der Bericht dokumentiert die Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019.

Der Bericht entspricht den relevanten Regulierungsbestimmungen, nämlich der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange sowie dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse.

1 Vergütungs Governance

1.1 Mitwirkung der Aktionäre

An der vergangenen ordentlichen Generalversammlung (GV) vom 16. April 2019 wählten die Aktionäre die Mitglieder des 2014 geschaffenen Vergütungsausschusses. Zudem verabschiedeten sie den zur Konsultativabstimmung vorgelegten Vergütungsbericht 2018 und genehmigten die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für die Wahlperiode 2019/ 2020 im Betrag von CHF 1.5 Mio. sowie der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2020 im Betrag von CHF 8.4 Mio.

An der kommenden ordentlichen GV vom 22. April 2020 werden die Aktionäre bindend über die prospektiven Gesamtvergütungen von Verwaltungsrat und Konzernleitung abstimmen können. Darüber hinaus können sie weiterhin konsultativ und retrospektiv zum vorliegenden Vergütungsbericht Stellung nehmen.

1.2 Aufgaben Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat genehmigt auf Antrag des Vergütungsausschusses die Personal- und Vergütungspolitik für den Konzern sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder.

Der Verwaltungsrat schlägt seine eigene Gesamtvergütung sowie die Gesamtvergütung der Konzernleitung der Generalversammlung zur Genehmigung vor. Er genehmigt zudem, basierend auf dem Vorschlag des Vergütungsausschusses und im Rahmen der von der Generalversammlung genehmigten Gesamtvergütungsbeträge, die individuelle Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung.

1.3 Aufgaben Vergütungsausschuss

Gemäss den Statuten und dem Organisationsreglement der Conzzeta AG unterbreitet der Vergütungsausschuss, der in seiner Funktion als Personalkomitee noch weitere Aufgaben wahrnimmt, dem Verwaltungsrat Vorschläge für die folgenden Nominierungs- und Vergütungsfragen:

Struktur der Abstimmungen über die Vergütung an der ordentlichen Generalversammlung 2020

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Nominierung:

Vergütung:

Die endgültige Entscheidung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung im Rahmen der an der Generalversammlung genehmigten Maximalvergütung liegt beim Verwaltungsrat.

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Verwaltungsratsmitgliedern, die jeweils für die Dauer eines Jahres einzeln von der ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. An der ordentlichen Generalversammlung 2019 wurden Philip Mosimann (Vorsitzender, bisher), Urs Riedener (neu) und Robert F. Spoerry (bisher) als Mitglieder des Vergütungsausschusses gewählt.

Der Vergütungsausschuss tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch dreimal pro Jahr. Der Vergütungsausschuss beantragt dem Verwaltungsrat zu Jahresbeginn die variable Vergütung des Group CEO und der übrigen Konzernleitungsmitglieder für das vorangegangene Geschäftsjahr auf Basis des Unternehmenserfolgs und der individuellen Leistungen. Ferner schlägt der Ausschuss die Vergütung an die Verwaltungsratsmitglieder für die abgeschlossene Amtsperiode vor und legt den Vergütungsbericht dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor. In der Sitzung zum Jahresende werden zum einen Nominierungsfragen behandelt, wie die Nachfolgeplanung für Positionen in Verwaltungsrat und Konzernleitung, die Festlegung geeigneter Auswahlkriterien für diese Positionen und die Prüfung persönlicher Entwicklungspläne. Gleichzeitig werden in dieser Sitzung auch die (Ziel-)Vergütungen des Group CEO und der übrigen Konzernleitungsmitglieder für das darauffolgende Jahr festgelegt.

Zuständigkeiten

 

CEO

 

Vergütungs- ausschuss

 

Verwaltungsrat

 

Ordentliche General- versammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergütungspolitik

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

 

Gesamtvergütung des Verwaltungsrats

 

 

schlägt vor

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

Individuelle Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

 

Gesamtvergütung der Konzernleitung

 

 

schlägt vor

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

Individuelle Vergütung des CEO

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

 

Individuelle Vergütung der Konzernleitungsmitglieder

schlägt vor

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

 

 

Vergütungsbericht

 

 

schlägt vor

 

genehmigt

 

konsultative Abstimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsätzlich sind der Präsident des Verwaltungsrats, der Group CEO und die Personalverantwortliche des Konzerns in beratender Funktion zu den Sitzungen des Vergütungsausschusses eingeladen. Bei Bedarf kann der Ausschussvorsitzende auch weitere Mitglieder der Konzernleitung hinzuziehen.

Nach jeder Sitzung berichtet der Vorsitzende des Vergütungsausschusses dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Ein Protokoll der Ausschusssitzungen wird allen Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt.

2. Prioritäten 2019 10. Wesentliche Änderungen seit dem Bilanzstichtag

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