Geschäftsbericht 2018

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Gesetzliche Revisionsstelle der Conzzeta AG ist seit 1939 die KPMG AG in Zürich bzw. deren Rechtsvorgängerin. Der leitende Revisor, François Rouiller, ist seit dem Geschäftsjahr 2017 für das Mandat verantwortlich. Der leitende Revisor wechselt gemäss Art. 730a Abs. 2 OR alle sieben Jahre.

8.2 Revisionshonorar

Die Revisionsgesellschaft KPMG hat für das Berichtsjahr folgende Honorare in Rechnung gestellt:

8.3 Informationsinstrumente der externen Revision

Das vom Verwaltungsrat für den Aufgabenbereich Finanzen und Revision gebildete Auditkomitee beurteilt die Wirksamkeit, die Leistung, die Honorierung sowie die Unabhängigkeit der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat einmal im Jahr darüber Bericht. Diese Beurteilung durch das Auditkomitee, insbesondere auch bezüglich der Qualität der Prüfarbeiten, erfolgt jeweils im Rahmen einer Diskussion im Anschluss an die Präsentation der Revisionsstelle zum Zwischen- und zum Abschlussaudit. Der Verwaltungsrat nimmt ohne triftigen Grund keine weitere Beurteilung vor.

Die Revisoren werden themenspezifisch zu den Sitzungen des Auditkomitees eingeladen. Im Berichtsjahr nahmen sie an drei der vier Sitzungen teil. Insbesondere werden der Bericht des Zwischenaudits, der Jahresabschluss, der Management Letter und der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat zwischen Auditkomitee und Revisionsstelle besprochen, Ersterer jeweils im November, die Letzteren im März. Der Vorsitzende des Auditkomitees und der Group CFO orientieren an der Verwaltungsratssitzung im März über die Berichte der Revisionsstelle, ihre eigene Beurteilung der aufgebrachten Punkte und über die getroffenen Massnahmen. An seiner Sitzung im August legt das Auditkomitee zuhanden des Verwaltungsrats zusammen mit den Revisoren die Prüfungsschwerpunkte fest.

Der Group CFO bereitet alle diese Geschäfte in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle zur Behandlung durch das Auditkomitee und Verabschiedung durch den Verwaltungsrat vor und trifft die empfohlenen Verbesserungsmassnahmen.

Was die Non-Audit-Dienstleistungen betrifft, wird darauf geachtet, dass KPMG keine Aufträge erteilt werden, die zu einem Interessenkonflikt mit dem Prüfmandat oder zu einer Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit führen könnten.

Hinsichtlich der Informationsinstrumente der Internen Revision wird auf die Ausführungen unter vorstehender Ziffer 3.7 «Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung» verwiesen.

9. Informationspolitik 7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

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