3 Grundsätze der Vergütung
Die Vergütung der Konzernleitung ist leistungs- und erfolgsorientiert ausgerichtet. Nebst einem fixen Basissalär besteht sie aus einer jährlichen, variablen Leistungskomponente in bar (STI) und einer langfristigen, aktienbasierten Erfolgskomponente (LTI), die auf die langfristigen Unternehmensziele ausgerichtet ist, so dass sich die Interessen der Aktionäre und des Managements decken:
- Die Vergütung muss den Unternehmenswerten angemessen sein und ihnen entsprechen. Die Unternehmenswerte fördern eine ausgewogene Berücksichtigung von Chancen und Risiken im Hinblick auf den kurz- und langfristigen Unternehmenserfolg.
- Die Gesamtvergütung muss attraktiv sein und der gängigen Marktpraxis für vergleichbare Positionen in ähnlichen Unternehmen entsprechen.
- Die Vergütung basiert auf dem Verantwortungsumfang der Aufgabe, den notwendigen Fähigkeiten zur erfolgreichen Ausübung der Aufgabe und dem individuellen Profil des Konzernleitungsmitglieds.
- Ein Teil der Vergütung ist von einer anspruchsvollen Gestaltung der Unternehmensentwicklung sowie der Erreichung der individuellen Ziele abhängig.
Bei der Festsetzung der Zielvergütungen für Verwaltungsrat und Konzernleitung werden die Vergütungen anderer internationaler Industrieunternehmen mit Sitz in der Schweiz berücksichtigt, die hinsichtlich Komplexität, Grösse (Marktkapitalisierung, Umsatz, Mitarbeiterzahl) und geografischer Reichweite vergleichbar sind.
Dazu werden die Vergütungen von Verwaltungsrat und Konzernleitung regelmässig überprüft, indem Studien bei externen Dienstleistern in Auftrag gegeben werden oder öffentlich verfügbare Daten, wie Angaben zur Vergütung in den Geschäftsberichten relevanter Unternehmen, analysiert werden.
Die Vergütung des Group CEO und der übrigen Konzernleitungsmitglieder richtet sich nach dem finanziellen Erfolg der Gruppe und der relevanten Geschäftsbereiche sowie dem Erreichen individueller Ziele, die im jährlichen Zielvereinbarungsprozess definiert wurden. Zudem berücksichtigt der Verwaltungsrat das Wirtschafts- und Marktumfeld und seine Auswirkungen auf die Unternehmensleistung, allfällige Sonderfaktoren sowie weitere individuelle Aspekte.
Die Vergütung des Verwaltungsrats richtet sich nach den Marktgegebenheiten und den spezifischen Aufgaben. Um die Unabhängigkeit der Aufsicht sicherzustellen, enthält ihre Vergütung keine leistungsabhängigen Elemente. Hingegen werden ca. 50% der Entschädigung in gesperrten Aktien vergütet.